Das Johann-Georgen-Bad, ehemals Beherbergungsstätte und Haus des Gastes in Berggießhübel, wird zu einem gemeinsamen Verwaltungssitz umgewandelt. Damit schaffen die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel sowie die benachbarten Kommunen Liebstadt und Bahretal einen zentralen Ort für Verwaltungsdienstleistungen.
Das Gebäude wurde ursprünglich als konventioneller Massivbau mit Holzbalkendecken und Holzdachstuhl errichtet. Im Rahmen früherer Sanierungsmaßnahmen wurden bereits Stahlbetondecken eingebaut (Fertigteil-Rippendecken und Ortbetondecken). Es stand die Umnutzung des Hauses zum gemeinsamen Rathaus an, die umfangreiche statische Prüfungen, Materialbewertung und punktuelle Ertüchtigungsmaßnahmen erforderten.
Bestandssituation
- Tragkonstruktion ursprünglich: Außen- und Innenwände in Mauerwerksbau, Holzbalkendecken, Holzdachstuhl.
- Eingebrachte Massivbauteile (durch vorangegangene Umbauten): Stahlbetondecken (Fertigteil Rippendecken, Ortbetondecken).
- Unterschiedliche Bauarten und Materialien im Bestand führen zu heterogenen Lastpfaden und stellen besondere Anforderungen an die Nachrechnung und Ertüchtigung.
Geplante statische und konstruktive Eingriffe
- Überprüfung der Deckentragfähigkeiten: Nachrechnung / Lastenvergleich unter Berücksichtigung geänderter Nutzlasten infolge der Nutzungsänderung (Entfall etwaiger Bestandsschutzansätze).
- Öffnungen und Lastumlenkungen: Schaffung neuer Wandöffnungen, Schließen alter Wandöffnungen; wo erforderlich Einbau tragender Stürze und Unterzüge (Beton- oder Stahlbauweise) zur Lastübernahme.
- Rettungswege: Anbau von Rettungstreppen in Stahlbauweise inklusive fundamentsmäßiger Anbindung; Anbau von Rettungspodesten aus dem 2. Obergeschoss.
- Detaillierte Erkundung: Ergänzende Erkundungen (Kernbohrungen, Materialproben, Zustandsdokumentation) waren zwingend erforderlich, da Teile des Gebäudes nur teilweise erkundet werden konnten.
- Nachrechnung und Nachweisführung: Erstellung umfassender statischer Nachweise für Deckensysteme, Wandöffnungen, Unterzüge und aufgehende Anbauten; Darstellung der zulässigen Nutzlasten nach aktueller Normenlage.
- Koordination mit den haustechnischen und brandschutztechnischen Umplanungen, um Lasten aus technischen Einbauten (z. B. Lüftungsgeräte, Aufzugsanlage) und brandschutzrelevante Durchbrüche strukturell abzubilden.

